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AGB

Geltung

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die von der SLS GmbH & Co.KG verkauften Produkte und erbrachte Dienstleistungen insbesondere für die Überlassung von Standardsoftware sowie die Nebenpflichten und Zusatzleistungen der Firma Synergie Logistik Software GmbH & Co KG in Erkrath („SLS GmbH &
Co.KG “) für den Einsatz dieser Software beim Kunden (im Weiteren nur noch
Produkte genannt), auch wenn wir abweichende Einkaufsbedingungen des
Kunden nicht im Einzelfall widersprochen haben. Mit der Annahme unserer Produkte, gelten diese Geschäftsbedingungen als durch den Kunden – selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs – vorbehaltlos angenommen. Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

 

Angebot und Abschluss

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Von Mitarbeitern mündlich gemachte Preis- und Lieferauskünfte sind immer unverbindlich. Die Abrechnung von erbrachten Dienstleistungen erfolgt im Regelfall nach Aufwand so weit nicht schriftlich etwas anderes explizit vereinbart wurde.

 

Versand und Gefahrübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab der Betriebstätte der SLS GmbH & Co.KG vereinbart. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Im Falle von nicht bei SLS GmbH & Co.KG auf Lager befindlichen Produkten übernimmt der Kunde die Fremdversandkosten.

 

Liefertermine

Wird eine vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten und hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt, so kann er bei deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und sind auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

 

Leistungen

Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach dem Umfang der aufgrund der Organisation angebotenen und vom Kunden bestellten Programme.
Das Erfassen von Stammdaten sowie ähnliche Vorarbeiten oder die Lieferung etwa erforderlicher Datenträger gehören nicht zu den Pflichten der SLS GmbH & Co.KG.
Grundsätzlich werden die bestellten Programme und Module und die entsprechenden Nutzungslizenzen via Fernwartung installiert.
Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem gegenwärtigen Stand der
Softwaretechnik keine grundsätzlich fehlerfreie Software geliefert werden kann. SLS GmbH & Co.KG garantiert insoweit keine allgemeine Funktionsfähigkeit unter allen Bedingungen.

 

Leistungen gegen gesonderte Berechnung

Die SLS GmbH & Co.KG verpflichtet sich, im Rahmen ihrer geschäftlichen Möglichkeiten weitere Leistungen zu erbringen, die jeweils einzeln im Auftrag anzugeben und vom Kunden schriftlich zu bestätigen sind. In Ausnahmen werden auch mündliche Absprachen wie schriftliche Aufträge behandelt. Im Falle von nicht Einigkeit obliegt dem Auftraggeber die Beweispflicht.
Unter Zusatzleistungen fallen insbesondere: Systemanalyse, Systemgenerierung, Parametrisierung, Installation, Einweisung, Fernbetreuung und -beratung, Berichts- und Softwareanpassungen jeder Art.
Bestellung, Umfang und Ablauf der Zusatzleistungen liegen im Ermessen des Kunden. Die Mitarbeiter der SLS GmbH & Co.KG erbringen die Leistungen unter seiner Gesamtleitung, nach seinen Weisungen und im Rahmen seiner Aufsicht. Eigenverantwortliche Programm Erstellungen fallen nicht unter diese Bestimmungen.
Die vorstehenden Zusatzleistungen werden nach Maßgabe der jeweils gültigen Preislisten und Kostensätze der SLS GmbH & Co.KG gesondert in Rechnung gestellt. Alle erbrachten Zusatzleistungen durch die SLS GmbH & Co.KG werden als dienstvertragliche Beauftragung erbracht.

 

Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde benennt unmittelbar nach Vertragsabschluss geeignete Mitarbeiter, die SLS GmbH & Co.KG mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich und nützlich sind. Ein Mitarbeiter ist der SLS GmbH & Co.KG namentlich als verantwortlicher Ansprechpartner zu benennen, dessen Angaben zu organisatorischen Fragen als verbindlich gelten.
Sofern Arbeiten infolge unrichtiger oder unvollständiger Informationen des Kunden wiederholt werden müssen, trägt der Kunde die Kosten des entsprechenden Mehraufwands.
Der Kunde trägt Sorge, dass im Zeitraum der Programmabnahme fachkundiges und zur Bedienung der Geräte und Programme geeignetes Personal zur Verfügung steht.

 

Durchführung

Die Arbeiten durch SLS GmbH & Co.KG werden in der Regel während der üblichen
Geschäftszeit in den Räumen der SLS GmbH & Co.KG erledigt, oder nach Absprache in den Räumen des Kunden. Im letzteren Fall sind Wegzeiten für Hin- und Rückfahrt Teil der Arbeitszeit, sofern nicht anders vereinbart.
SLS GmbH & Co.KG ist im Rahmen der Vertragserfüllung berechtigt, Subunternehmer heranzuziehen.

 

Nutzungsrechte

Die SLS GmbH & Co.KG erteilt an den erstellten Programmen eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für die Benutzung des Programmsystems oder von Teilen daraus, entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang. Die Lizenzerteilung wird erst wirksam mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung.
Die Urheberrechte, auch an modifizierten oder vervielfältigten Programmen, bleiben bei der SLS GmbH & Co.KG.
Dem Kunden ist es nicht gestattet, Standardsoftware zum Zweck der Weitergabe oder -veräußerung zu vervielfältigen. Dies gilt auch für den Einsatz bei Tochterfirmen oder ähnlich verbundenen Unternehmen.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die Überlassung der Produkte wird wie in der Auftragsbestätigung festgelegt berechnet.
Die Lieferung von Zusatzleistungen wird nach den jeweils gültigen Kostensätzen berechnet.
Gleiches gilt für die Kosten von Reisen zum Kunden sowie Mehrkosten für
Leistungen, die nach Absprache mit dem Kunden außerhalb der normalen Arbeitszeit erbracht werden. Bei Abrechnung von Dienstleistung nach Aufwand ist der Arbeitstag mit 8 Stunden definiert (8.00 – 17.00 Uhr). Außerhalb dieses
Zeitfensters sowie samstags, sonn- und feiertags (Ges. Feiertage sowie Feiertage in NRW) wird in der Regel ein Aufschlag von 50 Prozent berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Die Stornierung schriftlich vereinbarter Dienstleistungstage beim Kunden durch den Kunden ist kostenfrei bis 3 Werktage vor Anreise möglich. Anschließend werden 75% des Tagessatzes als Kostenersatz in Rechnung gestellt. Nicht abwendbare Drittkosten, z.B. für Hotel, Bahn, Flug werden generell bei Stornierung in Rechnung gestellt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der
Rechnungsstellung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar.
Die Vergütung für die Software ist bei Lieferung der Programme fällig. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Vergütung, gleichgültig aus welchem Grund, steht dem Kunden nicht zu.
Im Falle des Zahlungsverzuges kann SLS GmbH & Co.KG Zinsen in Höhe von 4,0 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen, wobei ein unterster Diskontsatz von 0,0% als mindestmaßstab vereinbart wird. Kann die SLS GmbH & Co.KG einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist die SLS GmbH & Co.KG berechtigt, diesen geltend zu machen. Sofern der SLS GmbH & Co.KG nach Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen oder der Kunde mit anderen
Verbindlichkeiten in Verzug gerät, ist die SLS GmbH & Co.KG berechtigt, die Auslieferung dieser und weiterer Bestellungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen.
Das gesetzliche Recht der SLS GmbH & Co.KG zum Rücktritt oder der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
Im Falle eines Zahlungsverzugs im Rahmen eines Ratenzahlungsvertrages, hat SLS GmbH & Co.KG die Option, den Gesamtbetrag oder den offenen Restbetrag inkl. Verzinsung sofort fällig zu stellen. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

 

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich unserer Kontokorrentforderungen und einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Er tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde bis auf Widerruf berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Dann aber können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die
Forderungsabtretung dem Kunden unseres Kunden offenzulegen. Die Verarbeitung der
Kaufsache durch den Kunden wird für uns vorgenommen. Wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache zu dem der mitverarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Obige
Sicherungsrechte werden auf Anforderung des Kunden aufgegeben, wenn und Soweit der Sicherungswert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter, die unsere Rechte gefährden, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und des Herausgabeanspruches sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

Factoring

Wird der Kunde auf Rechnung beliefert, so behalten wir uns das Recht vor die
Forderung aus der Rechnung an eine Factoring Gesellschaft, im Rahmen eines Factoring- Vertrages abtreten zu dürfen. Rechnungen und Gutschriften werden an
die Factoring Gesellschaft übermittelt. Dies gilt nicht für Kunden, die auf Kreditkarte/PayPal oder Vorkasse beliefert werden. Alle Zahlungen sind schuldbefreiend an die SLS GmbH & Co.KG zu leisten. Die Bankverbindungen sind den jeweiligen Rechnungen zu entnehmen. Lastschriften (B2B-SEPA Lastschriften) werden direkt von der SLS GmbH & Co.KG eingezogen.

 

Auskünfte und Beratung, Internet

Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und
Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten. Der
Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Angaben aus unseren Prospekten, technischen Unterlagen und dem Internetauftritt stehen unter dem Vorbehalt von Irrtum und technischen Änderungen, die den allgemeinen Gebrauchswert des Produktes nicht mindern, sowie Farbabweichungen. Spezifikationen für unsere Softwareprodukte können sich ändern und werden im Vorfeld dem Kunden über Release-briefe mitgeteilt.

 

Gewährleistung – Allgemein

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich zu erheben (§ 377 HGB). Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt. Sind wir zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt Nachbesserung oder Neulieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Das Nacherfüllungsrecht wird für unerhebliche Mängel nicht gewährt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder falls der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Die Haftung für schuldhaft verursachte Körperschäden wird nicht beschränkt. Wir haften, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn Änderungen an der gelieferten Ware von dritter Seite vorgenommen wurden oder die Ware verarbeitet wurde. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel infolge unsachgemäßen Gebrauchs einschließlich der Benutzung ungeeigneten Zubehörs oder ungeeigneter Verbrauchsmaterialien. Die Ansprüche aus Gewährleistung verjähren 12 Monate nach Übergabe der Sache.

 

Gewährleistung – SLS Software

Die SLS GmbH & Co.KG übernimmt eine Gewährleistung für die Dauer von zwölf Monaten, beginnend mit der Programminstallation. Mit der Gewährleistung verpflichtet sich die SLS GmbH & Co.KG, die Software so zur Verfügung zu stellen, wie sie in dem Vertrag und seinen Anhängen beschrieben ist und alle Mängel, die einer gewöhnlichen Verwendung der Software entgegenstehen, kostenlos zu beseitigen. Der Kunde teilt die Mängel schriftlich mit. Kann bei einer Überprüfung durch SLS GmbH & Co.KG der gerügte Mangel nicht nachgewiesen werden, so trägt der Kunde die Kosten der Prüfung; insbesondere, wenn die Beanstandungen auf fehlerhaften Gebrauch des Programms oder auf Vorliegen sonstiger von der SLS GmbH & Co.KG nicht zu vertretener Störungen, insbesondere Abweichungen oder Restriktionen in den Kunderechten des Betriebssystems / Netzwerks des Bestellers beruhen.
Auch über den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus ist SLS GmbH & Co.KG zur Beseitigung von Programmfehlern sowie zur Programmpflege bereit. Diese Leistungen werden gemäß den dann gültigen Preislisten und Kostensätzen der SLS GmbH & Co.KG dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

Haftungsbeschränkungen / Verjährung

Die Gewährleistungspflicht erlischt sofort, sobald der Kunde irgendein Programm oder Änderungen an der Betriebssystemumgebung ohne Absprache mit der SLS GmbH & Co.KG eigenmächtig verändert.
Soweit in den vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, wird jegliche
Haftung, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für Folge- oder mittelbare Schäden, ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten und Programmen, bzw. deren
Wiederherstellung haften wir ebenfalls nur in dem aus Abschnitt
„Haftungsbeschränkungen / Verjährung“ ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme sowie der Durchführung von „accuracy checks“(= Prüfung der Nutzbarkeit der angefertigten Sicherungskopien) vermeidbar gewesen wäre. Alle Ansprüche des Bestellers verjähren nach 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

 

Urheberrechtsabgabe

Sofern die Rechnung nicht einen ausdrücklichen Hinweis auf die auf ein bestimmtes
Gerät oder Speichermedium entfallende Urhebervergütung enthält, stellt der
Kunde die SLS GmbH & Co.KG im Falle von Ansprüchen oder Forderungen einer
Verwertungsgesellschaft wegen Urhebervergütung für die von dem Kunden von
SLS GmbH & Co.KG bezogenen Produkte frei. Im Falle einer Inanspruchnahme von SLS GmbH & Co.KG durch eine Verwertungsgesellschaft ist der Kunde verpflichtet, SLS GmbH & Co.KG die Urhebervergütung, die SLS GmbH & Co.KG für die von dem Kunden bezogenen Produkte gezahlt hat, sowie sonstige, SLS GmbH & Co.KG aus einer solchen Inanspruchnahme etwaig entstehenden, weitergehenden Schäden, einschließlich aller angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, zu erstatten.

 

Demogeräte

Sofern die SLS GmbH & Co.KG Geräte als Vorführgeräte („Demogeräte“) zur Verfügung stellt, verbleiben die Demogeräte im Eigentum der SLS GmbH & Co.KG. Die SLS GmbH & Co.KG kann jederzeit die Rückgabe eines Demogeräts innerhalb von 10 Tagen verlangen. Die Hardware gilt als ordnungsgemäß zurückgegeben, wenn das Gerät sich funktionsbereit in der Verfügungsgewalt der SLS GmbH & Co.KG befindet. Sofern der Besteller sich nicht hieran hält, gilt das Demogerät als vom Kunden gekauft zum jeweils am Tag des Fristablaufs gültigen Listenpreis.

 

Verpflichtung der Geheimhaltung und Überwachung der Zugangsdaten

Der Kunde ist verpflichtet, seine eventuellen Zugangsdaten zu IT-/Cloud-Systemen der SLS GmbH & Co.KG. geheim zu halten und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er ist auch für die Geheimhaltung der Zugangsdaten durch Mitarbeiter verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Der Kunde hat die
SLS GmbH & Co.KG unverzüglich zu informieren, wenn er eine unbefugte Verwendung seiner Zugangsdaten feststellt oder er einen diesbezüglichen Verdacht hat. Sämtliche Vorgaben der DSGVO sind zu beachten.

Die SLS GmbH & Co.KG ist verpflichtet, die Ihr bekannten Zugangsdaten zu IT-Systemen des Kunden geheim zu halten und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Sie ist auch für die Geheimhaltung der Zugangsdaten durch Ihre Mitarbeiter verantwortlich und wird Ihre Mitarbeiter entsprechend anweisen. Die SLS GmbH & Co.KG informiert den Kunden unverzüglich, wenn Sie eine unbefugte Verwendung der Zugangsdaten feststellt bzw. Sie einen diesbezüglichen Verdacht hat. Sämtliche Vorgaben der DSGVO sind zu beachten.

 

Haftung bei unbefugter Nutzung von Zugangsdaten

Der Kunde bzw. SLS GmbH & Co.KG haften in vollem Umfang für den Schaden, der der dem jeweils anderen durch eine unbefugte Verwendung seiner Zugangsdaten entsteht, wenn und soweit er seine vorgenannte Verpflichtung zur Geheimhaltung und Überwachung der Zugangsdaten schuldhaft verletzt hat, bzw. für alle möglichen Forderungen die gegen den Kunden bzw. die SLS GmbH & Co.KG durch Verletzung der Datenschutzvorschriften insbesondere der DSGVO erhoben werden könnten.

 

Termine

Die Lieferung erfolgt zu den vereinbarten Terminen. Bei Einhaltung der Termine ist
SLS GmbH & Co.KG von der Mitwirkung des Kunden nach Absatz
„Mitwirkungspflicht des Kunden“ dieser Bedingungen abhängig. Erfüllt der Kunde diese Mitwirkungspflichten – insbesondere Zahlungs- und Informationspflichten – nicht oder nicht rechtzeitig, so werden die Fristen angemessen, mindestens aber um den Zeitraum der Verzögerung, verlängert.

 

Freistellung

Der Kunde stellt SLS GmbH & Co.KG von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Rahmen der Vertragserfüllung entstehen und über den Haftungsrahmen nach diesen Bedingungen hinausgehen.

 

Datenschutz

Die SLS GmbH & Co.KG wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, dass alle Personen, die nicht von der SLS GmbH & Co.KG mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die aus dem Bereich des Kunden erlangten Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.
Vertrauliche Unterlagen des Kunden, die als solche gekennzeichnet sind, werden von der SLS GmbH & Co.KG vertraulich behandelt. Diese Pflicht gilt für den Kunden entsprechend.
Der Kunde stimmt zu, dass SLS GmbH & Co.KG die ihr im Rahmen der
Vertragsbeziehungen bekannt gegebenen Daten des Kunden im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes speichert oder verarbeitet und im Falle des
Abschlusses einer Kreditversicherung dem Versicherer die dazu notwendigen Daten des Kunden übermittelt.
Im Falle der Beauftragung von Datenein- und / oder Ausgangsschnittstellen ist die SLS GmbH & Co.KG berechtigt alle zu Erfüllung des Auftrages benötigten Daten bei an der Datenübertragung beteiligten Stellen einzufordern bzw. ggf. auch preiszugeben. Durch die Zurverfügungstellung von Mapping und / oder
Datenübertragungssoftware akzeptieren alle an dem Projekt beteiligten Partner, dass die SLS GmbH & Co.KG kein Auftragsdatenverarbeiter im Sinne der DSGVO ist bzw.
wird, solange keine regelmäßige Datenübertragung und Verarbeitung auf dem System der SLS GmbH & Co.KG stattfindet. Der Kunde akzeptiert, dass eine
Auftragsdatenverarbeitung oder gar eine Funktionsübernahme im Sinne des § 11 BDSG erst dann erfolgt, wenn eine entsprechende vertragliche Übernahme durch alle beteiligten Unternehmen erfolgt ist.
Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich des
Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (EUVerordnung 2016/679), einzuhalten, wenn sie personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei verarbeiten.
Sollten wir im Rahmen von Lieferungen oder Dienstleistungen personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden als Verantwortlicher verarbeiten, gelten neben diesen AGB zusätzliche, besondere Regelungen der SLS GmbH & Co.KG zur Auftragsdatenvereinbarung.

 

Individualvereinbarungen

Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit diese Schriftform aufweisen.

 

Schlussbestimmungen

Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten gilt das Gericht am Sitz der SLS GmbH & Co.KG.
Die Nichtausübung von Rechten durch die SLS GmbH & Co.KG bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte.
Sollten Teile der allgemeinen Lieferungsbedingungen für Produkte oder anderer Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt. Die SLS GmbH &
Co.KG und der Kunde sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine nichtige Bedingung oder Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Nichtigen am nächsten kommt.

 

Stand: 14.12.2021